Im Dezember-Blogbeitrag wurde es schon angekündet: Jetzt ist sie da!
Vielleicht haben wir Berichte in den Nachrichten erwartet, ein deutlich vernehmbares Raunen durch die sozialen Netzwerke, zahlreiche bunte Bilder bei Instagram und vielleicht sogar eine kurze Tanzversion bei TikTok? All dies ist ausgeblieben – abgesehen von einem kurzen Instagram-Beitrag der „Forschungsgruppe Internetsucht“ mit mageren etwa 760 Followern.
Im Januar 2025 ist die S1-Leitlinie „Diagnostik und Therapie von Internetnutzungsstörungen“ (AWMF-Register Nr. 076-011) erschienen und seither hier für Interessierte downloadbar:
Die Leitlinienerstellung wurde von Dr. Anja Bischof und Prof. Dr. Hans-Jürgen Rumpf (Universität zu Lübeck, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie) im Auftrag der federführenden Fachgesellschaft „Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e.V.“ (DG-Sucht) koordiniert. Um eine derartige Leitlinie koordinieren zu können, bedarf es der folgenden Superkräfte: Nerven wie Drahtseile, Bereitschaft zu völliger Missachtung jeglicher Work-Life-Balance und einen unermüdlichen Fleiß – all dies natürlich neben der fachlichen Qualifikation.
Die Leitlinie definiert erstmals mit deutschlandweiter Autorität die generische „Internetnutzungsstörung“ und ihre Unterformen „Computerspielstörung“, „Soziale-Netzwerke-Nutzungsstörung“, „Pornographie-Nutzungsstörung“, „Shoppingstörung“. Zwar kann man immer noch von Internetsucht, Computerspielsucht, Soziale-Medien-Sucht oder Kaufsucht sprechen, die Fachbegriffe wurden jedoch mit dieser Leitlinie geprägt und definiert und verbindlich.
Der Blog-Beitrag des Februar fällt sehr knapp aus, damit Sie die Zeit finden, sich dieses wichtige Werk selbst anzuschauen!
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