Grenzenloses Streaming – ganz ohne Risiko?

Vor 20 Jahren begann youtube das Streaming von Videos zu revolutionieren. Zum Anlass dieses Jubiläums werden hier einige Gedanken zum Risiko des Streamings für Jugendliche präsentiert: als Vorschlag für Eltern zur Auseinandersetzung damit.

Beim Laden von Videodateien über das Internet („Streaming“) sind drei Risikoklassen zu unterscheiden. Je höher die Risikoklasse, desto höher ist das Risiko im Verhältnis zum Nutzen. Je höher die Risikoklasse, desto stärker sind Eltern aufgefordert schützend einzugreifen: vom überwachten Verbot (Klasse 3) bis zur Achtsamkeit auf problematische Inhalte (Klasse 2 und 1).  Hier ist wichtig zu wissen, dass der Staat zurzeit Kinder und Jugendliche nicht wirksam schützen kann – dies bleibt daher Aufgabe und Verantwortung der Eltern.

Risikoklasse 3 betrifft das Streamen pornographischer Inhalte und das illegale Streamen. Jugendlichen unter 18 Jahren Pornografie zugänglich zu machen ist nach § 184 des Strafgesetzbuchs (StGB) verboten. Da also Risikoklasse 3 illegale Aktivitäten umfasst, kann hier auf das Abwägen von Pro und Contra verzichtet werden.  Dennoch kann es als Eltern hilfreich sein, sich diese Fragen zu stellen. Dabei kann die Nutzung einer KI-gestützten Suchmaschine wie z.B. Perplexity (https://www.perplexity.ai) weiterhelfen. Fragen Sie dort einmal, inwiefern das Streamen von Pornografie für Jugendliche gefährlich sein könnte! Verbote gut begründen zu können, ist wichtig, denn Menschen halten sich eher an Regeln, deren Gründe sie nachvollziehen können. „Weil ich es dir sage“ war noch nie eine gute Begründung für ein Verbot.

Als Risikoklasse 2 ist das Streamen von sozialen Medien wie TicToc und youtube etc. anzusehen. Hier können Kinder und Jugendliche den Bewerbungsvideos interessierter Pädophiler ebenso begegnen wie dem Aufruf zu lebensgefährlichen Challenges und den Rekrutierungsmedien von rechts- und linksradikalen Extremisten sowie Islamisten. Von wem im Fernsehen nachher berichtet wird, er habe sich im Internet radikalisiert, der hat das dort gemacht. All die Personen, von denen sich Eltern wünschen, dass die Kinder und Jugendlichen keinen Kontakt mit ihnen haben, haben hier unbeschränkten Zugang – und wenn auch meist nur, um den Kindern und Jugendlichen Dinge verkaufen zu können, von deren Herstellern sie finanziert werden. Auf der anderen Seite gibt es dort kostenlose Bildung auf jedem Niveau – von der Philosophievorlesung bis zum Kochkurs, von handwerklichen Ratschlägen bis zu Tipps für knifflige Computerspiele. Es ist, als ob nahezu die ganze Welt zu einem zu sprechen versucht – da ist lediglich das Problem zu wissen, wem man zuhören kann und sollte und wem besser nicht. Hier können und sollten Eltern hilfreich sein, indem sie im Gespräch mit ihren Kindern bleiben.

Schließlich betrifft Risikoklasse 1 das Streamen von Inhalten aus Mediatheken und von kommerziellen Streamingdiensten wie Netflix etc. Das Risiko des Streamens ungeeigneter Inhalte kann bei Streaming-Anbietern sogar geringer sein als beim öffentlichen Fernsehen, wenn sich die Eltern die Mühe machen, geschützte Jugendprofile anzulegen. Einerseits erleichtern Streaming-Anbieter, dass Kinder und Jugendliche sich Filme und Serien dann ansehen können, wenn sie auch wirklich Zeit dazu haben. Andererseits kann es die schiere Fülle der Inhalte erschweren, sich bezüglich der Menge der konsumierten Inhalte Grenzen zu setzen. Eltern sollten daher unermüdlich daraufhin arbeiten, dass ihre Kinder lernen sich selbst zu beschränken.

Bildquelle: www.canvas.com