Was hat das Internet mit dem Wilden Westen zu tun? Freiheit, Aufbruchstimmung, Gesetzlosigkeit? Nun ist der Westen lange nicht mehr wild, doch das Internet ist immer noch ein Ort, wo vieles ungeregelt und gesetzlos bleibt.
Es ist immer noch möglich, Gewalttaten, Morde und Suizide live im Internet zu streamen. Nur die Eltern können verhindern, dass Kinder und Jugendliche zuschauen. Nichts gegen Eltern, aber würde man sich auf die Eltern insgesamt verlassen können, bräuchte es keinen Jugendschutz. Es braucht ihn leider, allerdings scheint der Jugendschutz irgendwie in Teilen noch analog geblieben zu sein. Es wirkt in der Politik auch in Bezug auf den Jugendschutz manchmal so, als würden sich, wenn man hinschaut, da Menschen ganz wild und energisch bewegen, doch sobald man wegschaut, kehrt entspanntes Chillen ein. Wie kann es angehen, dass sich jeder im Internet kundige Jugendliche innerhalb von Minuten Pornographie auf den Bildschirm holen kann, obwohl Jugendliche doch davor geschützt werden sollen? Warum aber tut keiner etwas dagegen? Einige wollen das schon und tun das kund, doch um einen Spruch des freiberuflichen Trainers und Beraters Hans-Uwe L. Köhler zu zitieren: „Machen ist wie wollen, bloß krasser“.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf einen faszinierenden und erschreckenden Forschungsbericht der Staatsschutz Analyse- und Forschungseinheit (SAFE) des Staatsschutz- und Anti-Terrorismuszentrums Baden-Württemberg (SAT BW) aus dem Jahr 2026 hinweisen (vgl. unten).
Eine Gruppe von Personen aus der „Terrorgramszene“ wurde identifiziert und untersucht: 8 Kinder unter 14 Jahren, 19 Jugendliche und 10 Personen im Alter über 18 Jahren, alle männlich. Unter „Terrorgram“ ist – grob gesagt – ein hochgefährliches gewalttätiges, terroraffines rechtsradikales Netzwerk zu verstehen, das „…sich vorwiegend aber nicht ausschließlich auf der digitalen Nachrichtenplattform „Telegram“ etabliert hat“. Alle Personen hatten eine sicherheitsbehördliche Bearbeitung bzw. Ermittlungsverfahren oder Gefahrenabwehrvorgänge ausgelöst (das häufigste Delikt: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat). Zum Teil waren bereits Absichtserklärungen eines Amoklaufs in sozialen Medien gepostet worden. Besonders erschreckend am Bericht war, dass „sogar in Fällen, in denen betreffende Personen klar gegenüber erziehungs- oder aufsichtsberechtigten Erwachsenen (z. B. Lehrpersonal) die Absicht von schweren Straftaten äußerten oder höchst gewaltverherrlichendes Propagandamaterial etwa an Gleichaltrige verbreiteten…“, meistens nicht eingeschritten wurde. „In knapp einem Viertel der Fälle war die betreffende Person zur Tatzeit bzw. zum Zeitpunkt der Identifikation unter 14 Jahren alt und damit strafunmündig.“ Etwa die Hälfte der ausgewerteten Fälle hatte sich in weniger als einem Jahr radikalisiert.
Das gerade in Australien angelaufene und anscheinend wirksame Verbot sozialer Netzwerke für Menschen unter 16 Jahren, geht nicht weit genug, da Telegram dort für Kinder und Jugendliche nicht verboten ist. Telegram sollte aber, will man die Verwandlung eines Kindes in einen handlungsbereiten Terroristen wirksam verhindern, für Kinder nicht zugänglich sein. Es wird oft eingewendet, dass Kinder ohne soziale Medien in die soziale Isolation getrieben werden. Natürlich haben Kinder soziale Bedürfnisse, doch wenn die sozialen Medien darauf die Antwort sein sollen, liegt bereits einiges im Argen. Vielmehr sollten Kinder die Kompetenz lernen, sich Gesellschaft zu holen und Freundschaften zu pflegen. Und Kinder sollten natürlich auch zuverlässige Bezugspersonen haben. Die Vorstellung einer Welt, in der nur die sozialen Medien soziale Isolation verhindern, ist eine furchterregende Utopie, der dringend entgegengearbeitet werden muss. Soziale Medien seien heutzutage nicht mehr wegzudenken? Doch, für Kinder sollte man sie wegdenken. Und dann sollte man vom Wollen ins Machen kommen!
Wenn Sie Betroffener in einer solchen Szene sind,
https://www.verfassungsschutz.de/DE/service/buerger-und-betroffene/buerger-und-betroffene_node.html
Wenn sie von Plänen von Gewalttaten hören
Quelle: https://lka.polizei-bw.de/wp-content/uploads/sites/14/2026/01/RZ_SATBW_Bericht_
2025_web.pdf
Bildquelle: ChatGPT